Beschrieb:
Die
Überbauung Halten II ist 1978 im sogenannten Schwedenhaus-Stil erbaut,
d.h. grundsätzlich einer auf einem Betonsockel zwischen zwei Zwei-Schalen
Kalksandstein-Trennmauern aufgesetzten Holzkonstruktion im Innen- und Aussenaufbau.
Dazu gehört eine dunkelbraune Holzverkleidung aussen und natürlich
Täferdecken im ganz Haus. Von aussen erweckt das Haus einen relativ
kleinen Eindruck (Gebäudebreite 5.50 Meter), welcher aber im Innern
umgehend durch eine ausgezeichnete Raumausnützung (182 m2 davon ca. 140 m2 nutzbar)
widerlegt wird.
Das Haus ist
ausgesprochen sonnig und eher ruhig gelegen. Dank der unverbaubaren
Aussicht Richtung Westen kann das Tageslicht bis zum Untergang
der Sonne am Horizont genossen werden und zur nicht mehr intensiv befahrenen Ottenbacherstrasse
hin wird das Haus durch das Eckhaus abgeschirmt, was die so schon relativ
geringen Immissionen noch signifikant reduziert. Die
Überbauung kann als kinder- und haustierfreundlich eingestuft werden.
Die
Aussicht vom Balkon Obergeschoss (auch wenn die Lagerhalle nicht gerade
als Zierde bezeichnet werden kann) soll zeigen, dass bis zum Horizont
- da wo im Sommer die Sonne untergeht - eine unverbaubare Aussicht besteht.
Die Lagerhalle gehört zum Lagerplatz der benachbarten Firma Häberling. Es werden
praktisch keine Immissionen erzeugt.
(Bild vom 1.10.2019)
Das
Haus ist einem bewohnten Zustand. Die
bisherigen Mieter haben dazu (meistens) Sorge getragen, wofür ihnen unser Dank
gebührt. Innerhalb der letzten zwei Monate wurden die Sitzplatztüre im EG sowie die drei Balkontüren im OG (plus das Fenster im Schlafzimmer) erneuert. Ebenso wurde die Eisenbahnschwellenwand, welche als Abtrennung zur Nachbarsparzelle rechts dient, durch eine Mauer ersetzt. Deshalb ist der Garten noch nicht im gewünschten Zustand (1. Bild noch ohne erneuerte Türe).
Sollten
irgendwelche Reparaturen nötig sein, so werden diese von uns jeweils
umgehend veranlasst und möglichst durch ortsansässige Handwerker fachgerecht
ausgeführt.
Die
nächste Unterhalts-/Renovationsvorhaben sind:
- der Tuch-Ersatz des Sonnenstorens auf dem Sitzplatz
- Ersatz der Bodenplatten im ganzen Erdgeschoss
- Die weissen Wände im Dachgeschoss werden mit einem neuen Abrieb versehen
- Erneuerung des Gartensitzplatzes
und sobald die benötigten Mittel
bereitstehen, die Erneuerung der Küche.
Wir haben stets unseren Mietern alle möglichen Freiheiten eingeräumt. Tun und lassen wie man will, es darf einfach kein Schaden an der Immobilie entstehen..
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